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Interim Manager und Senior-Experten in der Schweiz: Wie Payrolling flexible Mandate rechtssicher macht

In Kürze: Ein Interim Manager übernimmt in der Schweiz zeitlich befristete Führungs- oder Fachmandate – etwa in Transformation, Restrukturierung oder zur Überbrückung einer Vakanz. Wer solche Mandate ohne eigene Firma abrechnen will, nutzt häufig Payrolling: Der Experte ist dabei angestellt, korrekt sozialversichert und trägt kein Scheinselbstständigkeits-Risiko. Das gilt auch für die Weiterarbeit im Rentenalter.

Ein Interim Manager ist eine erfahrene Führungskraft auf Zeit, die ein Unternehmen für einen befristeten Zeitraum operativ oder strategisch verstärkt. Anders als ein klassischer Unternehmensberater berät er nicht nur – er übernimmt Verantwortung in einer Linien- oder Projektrolle und setzt um.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Beitragssätze und Freibeträge können sich je nach Jahr und Kanton ändern.

Was macht ein Interim Manager in der Schweiz?

Er füllt kurzfristig eine Schlüsselrolle, für die intern die Kapazität oder das Spezialwissen fehlt. Typische Einsätze sind die Überbrückung einer vakanten Führungsposition, die Leitung eines Transformations- oder Restrukturierungsprojekts oder das Einbringen von spezialisierter Fachexpertise auf Mandatsbasis.

Die Zielgruppe sind erfahrene Senior-Profile: ehemalige Geschäftsführer, Bereichsleiter oder Fachexperten, die ihr Wissen zeitlich befristet einbringen.

Wie gefragt sind Interim Manager in der Schweiz?

Der Markt ist etabliert und professionell. In der Schweiz sind rund 4’000 Personen als Interim Manager tätig, das jährliche Marktvolumen wird auf etwa 600 Millionen Franken geschätzt (Quelle: interim-cfo.ch, 2026).

Die Konditionen sind die höchsten im DACH-Raum: Der durchschnittliche Tagessatz lag in der Schweiz zuletzt bei rund 1’560 Franken – deutlich über Deutschland und Österreich (Quelle: AIMP-Marktstudie, 2025).

Ein struktureller Treiber bleibt die Demografie: Mit dem Ruhestand vieler Babyboomer geht wertvolle Erfahrung verloren, und temporäre wie interimistische Rollen helfen, diesen Übergang zu überbrücken (Quelle: Michael Page, 2026).

Zur Einordnung: Der allgemeine Fachkräftemangel-Index lag 2025 rund 22 % unter dem Vorjahr (Quelle: Adecco/Universität Zürich, 2025). Der Bedarf an flexibler Senior-Expertise ist also weniger eine Frage der Konjunktur als der Erfahrung, die kurzfristig verfügbar sein muss.

Wie werden Interim-Mandate in der Schweiz abgerechnet?

In der Schweiz laufen Interim-Mandate meist über drei Modelle: eigene GmbH/AG, Einzelfirma oder Payrolling. Die beste Lösung hängt davon ab, ob Sie langfristig als Interim Manager arbeiten oder nur einzelne Mandate übernehmen.

Weg Was es bedeutet Vorteil Nachteil Am ehesten geeignet für
Eigene GmbH/AG Sie fakturieren über Ihre eigene Firma. Saubere, professionelle Struktur; gut für mehrere Mandate. Höherer Gründungs- und Verwaltungsaufwand. Interimsprofis mit laufender, breiter Tätigkeit.
Selbstständig als Einzelfirma Sie arbeiten auf eigene Rechnung als natürliche Person. Wenig Struktur nötig; einfach zu starten. Bei engem Kundenfokus kann das Scheinselbstständigkeitsrisiko steigen. Personen mit mehreren unabhängigen Auftraggebern.
Payrolling Ein Payroll-Anbieter stellt Sie beim Mandat ein und rechnet über ihn ab. Wenig Administration; Sozialversicherung ist geregelt. Weniger eigene unternehmerische Freiheit; ein Teil des Honorars geht an den Anbieter. Einzelne oder wechselnde Mandate ohne eigene Firma.

Muss ich für ein Interim-Mandat eine eigene Firma gründen?

Nein. Wer nur gelegentlich oder projektweise mandatiert, muss keine GmbH oder AG gründen und auch nicht zwingend eine Einzelfirma anmelden. Über Payrolling lässt sich ein Mandat abrechnen, ohne eine eigene Struktur aufzubauen.

Beim Payrolling sind Sie beim Dienstleister angestellt, der die Lohnabrechnung übernimmt; das beauftragende Unternehmen erhält eine Rechnung. Was Payrolling genau ist und wann es sich lohnt, lesen Sie unter was Payrolling ist.

Kann ich nach der Pensionierung noch als Interim-Experte arbeiten?

Ja. Eine Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter ist in der Schweiz ausdrücklich möglich und für Interim-Mandate sogar typisch, weil erfahrene Profile gefragt sind. Das Referenzalter liegt bei 65 Jahren; für Frauen wird es im Rahmen der AHV-21-Reform bis 2028 schrittweise auf 65 angehoben.

Wie wirkt sich Weiterarbeit im Rentenalter auf die AHV aus?

Nach dem Referenzalter gilt ein Rentnerfreibetrag von 16’800 Franken pro Jahr; beitragspflichtig ist nur der Teil des Erwerbseinkommens darüber (Quelle: AHV/Ausgleichskassen, Stand 2026).

Seit der AHV-21-Reform können Sie auf diesen Freibetrag verzichten. Das kann Beitragslücken füllen und ermöglicht einmalig eine Neuberechnung der Altersrente zwischen 65 und 70 (Quelle: AHV/Ausgleichskassen, 2024). Ob sich der Verzicht lohnt, hängt vom Einzelfall ab – hier lohnt eine individuelle Abklärung bei Ihrer Ausgleichskasse.

Wie vermeiden Interim-Experten Scheinselbstständigkeit?

Das Risiko entsteht vor allem bei Ein-Kunden-Abhängigkeit. Wer als vermeintlich Selbstständiger über Monate hauptsächlich für ein Unternehmen arbeitet, dort eingebunden ist und dessen Infrastruktur nutzt, kann von der AHV als dessen Arbeitnehmer eingestuft werden – mit teuren Folgen für beide Seiten.

Payrolling schliesst dieses Risiko aus, weil Sie korrekt als angestellt geführt werden. Wie die Umqualifizierung im Detail funktioniert und was Unternehmen droht, lesen Sie unter Scheinselbstständigkeit in der Schweiz.

Wie funktioniert Payrolling für Interim-Mandate konkret?

Der Ablauf ist schlank. Sie handeln Ihr Mandat und Ihren Tagessatz mit dem Kunden aus; die Anstellung und Abrechnung übernimmt der Payrolling-Dienstleister.

  • Der Dienstleister stellt Sie für die Dauer des Mandats an und erstellt den Arbeitsvertrag.
  • Er wickelt die Lohnabrechnung ab und führt alle Beiträge korrekt ab (AHV, IV, EO, ALV, UVG, BVG).
  • Das beauftragende Unternehmen erhält eine Rechnung für den Einsatz – ohne selbst Arbeitgeberpflichten zu übernehmen.
  • Sie sind voll sozialversichert und bleiben im Mandat flexibel.

Diligo ist eine SECO-bewilligte Payrolling-Gesellschaft mit über 20 Jahren Erfahrung im Schweizer Arbeits- und Sozialversicherungsumfeld und übernimmt Anstellung, Verträge, Lohn und Abgaben.

Fazit: Erfahrung einbringen, ohne Verwaltungsballast

Interim-Mandate sind in der Schweiz ein etablierter, gut bezahlter Weg, Erfahrung flexibel einzubringen – vor und nach dem Rentenalter. Die entscheidende Frage ist nicht das Mandat selbst, sondern die saubere Abrechnung dahinter.

Wer ohne eigene Firma und ohne Scheinselbstständigkeits-Risiko arbeiten will, fährt mit Payrolling am ruhigsten. Fordern Sie eine Simulation an oder vereinbaren Sie ein Gespräch – wir zeigen Ihnen, wie Ihr nächstes Mandat rechtssicher abgerechnet wird.

Häufige Fragen

Was ist ein Interim Manager?

Ein Interim Manager ist eine erfahrene Führungskraft auf Zeit, die ein Unternehmen für einen befristeten Zeitraum operativ oder strategisch verstärkt. Anders als ein Berater übernimmt er Verantwortung in einer Linien- oder Projektrolle und setzt Massnahmen selbst um. Typische Einsätze sind Vakanz-Überbrückung, Restrukturierung und Transformationsprojekte.

Wie gefragt sind Interim Manager in der Schweiz?

Der Markt ist etabliert: Rund 4’000 Personen sind in der Schweiz als Interim Manager tätig, mit einem geschätzten Marktvolumen von etwa 600 Millionen Franken (interim-cfo.ch, 2026). Die Tagessätze sind die höchsten im DACH-Raum. Ein struktureller Treiber ist der Ruhestand erfahrener Babyboomer.

Muss ich für ein Interim-Mandat eine eigene Firma gründen?

Nein. Wer nur projektweise mandatiert, kann über Payrolling abrechnen, ohne eine GmbH, AG oder Einzelfirma aufzubauen. Sie sind dabei beim Payrolling-Dienstleister angestellt, und das beauftragende Unternehmen erhält eine Rechnung für den Einsatz.

Kann ich nach der Pensionierung noch Mandate übernehmen?

Ja. Eine Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter von 65 Jahren ist ausdrücklich möglich und bei Interim-Mandaten sehr verbreitet, weil erfahrene Profile gefragt sind. Payrolling sorgt dabei für eine korrekte Anstellung und Abrechnung.

Wie wirkt sich Weiterarbeit im Rentenalter auf die AHV aus?

Nach dem Referenzalter gilt ein Rentnerfreibetrag von 16’800 Franken pro Jahr; nur das Einkommen darüber ist beitragspflichtig (Stand 2026). Seit der AHV-21-Reform können Sie auf den Freibetrag verzichten, um Beitragslücken zu füllen und die Altersrente einmalig neu berechnen zu lassen. Ob sich das lohnt, klären Sie am besten mit Ihrer Ausgleichskasse.

Wie vermeide ich als Interim-Experte Scheinselbstständigkeit?

Das Risiko ist am höchsten, wenn Sie hauptsächlich für einen einzigen Kunden arbeiten und dort eingebunden sind. Payrolling schliesst das Risiko aus, weil Sie korrekt als angestellt und voll sozialversichert geführt werden. So entsteht für Sie und das Unternehmen kein Umqualifizierungs-Risiko.

Wie funktioniert die Lohnabrechnung beim Payrolling?

Der Payrolling-Dienstleister stellt Sie für die Mandatsdauer an, erstellt den Vertrag und wickelt die Lohnabrechnung ab. Alle Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, UVG, BVG) werden korrekt abgeführt, und das beauftragende Unternehmen erhält eine Rechnung. Sie erhalten einen sauberen Lohnausweis und vollen Versicherungsschutz.

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