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Was ist Payrolling?
Der vollständige Leitfaden

Alles, was Berater und Unternehmen über Payrolling in der Schweiz wissen müssen

SECO SECO-bewilligtes Unternehmen
Legal Rechtskonformes Payrolling Schweiz
Service Schweizer Payrolling
SECO SECO Licensed Federation
Legal Lohnträgerschaft Schweiz

Was ist Payrolling?

Consultant-5

H

The contractor prospects his own clients and negotiates the terms of his assignment (e.g. specifications and fees).

2

Diligo signs an employment agreement with the contractor. The services provided by the contractor are invoiced to the client company by Diligo who then pays the contractor’s salary.

H

The client company signs a service contract with Diligo. This contract specifies the terms of the assignment of the contractor in the client company.

Payrolling, auch oft Lohnträgerschaft genannt, ist ein Beschäftigungsmodell, bei dem ein Payrolling-Unternehmen die Rolle des rechtlichen Arbeitgebers übernimmt. Der Berater oder Consultant wird bei dem Payrolling-Unternehmen angestellt und erbringt seine Leistungen für einen Endkunden. Diese übernimmt sämtliche Arbeitgeberpflichten: Schweizer Arbeitsvertrag, Lohnauszahlung, Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, BVG, UVG) sowie die steuerlichen Meldepflichten.

Das Ergebnis ist eine klare dreigliedrige Struktur: Diligo als rechtlicher Arbeitgeber, der Berater als Mitarbeitender, und der Endkunde als Auftraggeber der Leistung.

In der Schweiz ist Payrolling gesetzlich durch die Loi sur le service de l’emploi (LSE) beziehungsweise das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) geregelt und wird durch das SECO auf Bundesebene beaufsichtigt. Jedes Payrolling-Unternehmen benötigt eine kantonale und eine eidgenössische Bewilligung. Diligo verfügt über beide.

Wie Payrolling in der Schweiz funktioniert

Drei Parteien, ein rechtlich korrektes Beschäftigungsmodell

Berater

Auftragnehmer

  • Erbringt die Leistungfür den Endkunden
  • Kein Verwaltungsaufwand
  • Vollst. Sozialversicherung
SECO-bewilligt

Diligo

Lohnträgerin

Rechtlicher Arbeitgeber
  • Schweizer Arbeitsvertrag
  • AHV · IV · ALV · BVG
  • Sozialversicherung
  • Quellensteuer
  • Fakturierung

Endkunde

Unternehmen

  • Erhält die Leistung
  • Dienstleistungsvertrag mit Diligo
  • Kein Arbeitgeberrisiko

Ablauf

So funktioniert es — Schritt für Schritt

1

Sie finden ein Mandat

Sie (der Berater) finden einen Auftrag oder werden direkt von einem Unternehmen angesprochen.

2

Diligo stellt Verträge aus

Diligo schliesst den Dienstleistungsvertrag mit Ihrem Kunden und stellt Ihnen einen Schweizer Arbeitsvertrag aus.

3

Monatsende

Ihr Kunde zahlt das Honorar an Diligo. Diligo zieht AHV/IV/ALV/BVG und die Verwaltungsgebühr ab und überweist Ihnen den Nettolohn mit Lohnabrechnung.

Ihre Schweizer Sozialversicherung als Payrolling-Mitarbeitender:

AHV — Alters- und Hinterlassenenversicherung

UVG — Unfallversicherung

ALV — Arbeitslosenversicherung

BVG — Berufliche Vorsorge

Payrolling und Lohnträgerschaft — bezeichnen sie dasselbe?

In der Praxis ja. Lohnträgerschaft ist der im AVG verankerte Schweizer Rechtsbegriff für dieselbe Tätigkeit. Payrolling ist der international gebräuchliche Anglizismus, der vor allem im IT-Umfeld, in internationalen Unternehmen und in der Deutschschweiz zunehmend verwendet wird. Beide Begriffe beschreiben denselben rechtlichen Rahmen, die Anstellung durch eine lizenzierte Gesellschaft mit vollständiger Übernahme der Arbeitgeberpflichten.

Ein Hinweis zur Abgrenzung: Der Begriff portage salarial, der in Frankreich für ein ähnliches Modell steht, ist in der Schweiz rechtlich nicht anerkannt. Das Schweizer Pendant ist ausschliesslich das Payrolling beziehungsweise die Lohnträgerschaft nach AVG.

Was kostet Payrolling in der Schweiz?

Die Kosten des Payrollings hängen nicht allein vom Honorarvolumen ab. Versicherungsumfang, Leistungstiefe und die Qualität der Betreuung fliessen ebenso in die Gebühr ein. Wer ausschliesslich nach dem günstigsten Prozentsatz sucht, vergleicht möglicherweise nicht dasselbe. Diligo steht für vollständige soziale Absicherung, rechtliche Konformität und persönliche Begleitung und erstellt Ihnen vor dem Start eine transparente, individuelle Simulation.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Geregelt durch das AVG mit SECO- und kantonalen Lizenzen

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