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Die Beschäftigung von Pensionären ist unkompliziert und bietet eine wertvolle Lösung für den Fachkräftemangel. Pensionäre können als Angestellte arbeiten, ohne eine eigene AG oder GmbH gründen zu müssen.
Diligo übernimmt die komplette administrative Abwicklung, einschließlich Gehaltszahlung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Dies gewährleistet eine rechtskonforme Anstellung.
Diligo hat mehrere Erfolgsgeschichten bei der Beschäftigung von Pensionären. Viele haben erfolgreich für ihre ehemaligen Arbeitgeber oder andere Unternehmen gearbeitet, oft in Teilzeit, was die perfekte Balance zwischen Arbeit und Freizeit bietet.
Ein Freelancer, auch bekannt als unabhängiger Auftragnehmer, ist ein Dienstleister, der Aufgaben für einen Kunden ausführt. Es gibt keine rechtlich genaue Definition, aber der Begriff ist in vielen Branchen anerkannt.
Hauptvorteile sind flexible Arbeitszeiten und die Wahl des Arbeitsortes. Freelancer arbeiten oft von zu Hause oder an anderen Orten ihrer Wahl und können ihr Einkommen meist selbst verhandeln, was oft höher ist als bei Festangestellten.
Ja, aufgrund flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsorte eignet sich Freelancing besonders für Mütter, die neben der Kinderbetreuung arbeiten möchten. Dies wird durch die zunehmende Akzeptanz von Remote-Arbeit und die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften unterstützt.
Freelancer müssen ihre Dienstleistungen ständig vermarkten und können bei längeren Vertragslücken finanzieller Unsicherheit ausgesetzt sein. Zudem kann die soziale Absicherung, insbesondere bei Krankheit oder Unfall, unzureichend sein. Risiken umfassen Scheinselbstständigkeit und verzögerte Zahlungen von Kunden.
Ja, das ist grundsätzlich zulässig. Wichtig ist, dass alle Beschäftigungen korrekt gemeldet werden und Freelancer ihre Arbeitgeber über andere Tätigkeiten informieren, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Einkünfte aus Freelancing müssen als Haupt- oder Nebenerwerb in der Steuererklärung deklariert werden. Bei einer Anstellung über einen Payrolling-Anbieter erhält der Freelancer einen Lohnausweis für steuerliche Zwecke. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit müssen ebenfalls angegeben werden und bilden die Grundlage für Sozialversicherungsbeiträge.
Ja, alle Personen in der Schweiz müssen ab dem 20. Lebensjahr bis zum Rentenalter AHV-Beiträge zahlen. Für selbstständige Nebentätigkeiten sind Beiträge ab einem Einkommen von CHF 2'300 pro Jahr erforderlich.
Freelancer sollten sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt. Es ist auch ratsam, für die Altersvorsorge über eine Pensionskasse zu sorgen.
Wichtige Versicherungen umfassen Kranken-, Unfall-, Invaliditäts-, Todesfall- und Waisenrenten. Diese Versicherungen sind entscheidend, um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern.
Freelancer sollten entweder einen Nachweis der Selbstständigkeit von der AHV erhalten oder ihre Dienstleistungen über einen Payrolling-Anbieter anbieten, um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu eliminieren.
Mehrfachbeschäftigungen sind grundsätzlich zulässig. Freelancer sollten jedoch ihre Arbeitgeber über andere Tätigkeiten informieren und sicherstellen, dass Steuern, AHV usw. korrekt abgerechnet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
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