Sie wohnen in Deutschland, Frankreich oder Österreich und haben Mandate in der Schweiz? Diligo übernimmt Ihr Payrolling und regelt die Grenzgängerbewilligung G.
Täglich pendeln Tausende von Fachkräften und Beratern aus den deutschen, französischen und österreichischen Grenzregionen in die Schweiz, um dort Mandate zu übernehmen. Dieses Modell bietet erhebliche Vorteile, stellt aber gleichzeitig spezifische administrative und rechtliche Anforderungen.
Für EU/EFTA-Staatsangehörige ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz als Grenzgänger grundsätzlich möglich, sofern die erforderliche Grenzgängerbewilligung G vorliegt. Diese Bewilligung wird durch den Schweizer Arbeitgeber — in diesem Fall Diligo — beim zuständigen Kanton beantragt.
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten ausserhalb der EU/EFTA gelten weitergehende Voraussetzungen. Wohnort im Grenzgebiet, bisherige Aufenthaltsdauer und arbeitsmarktliche Bedingungen spielen dabei eine Rolle. Diligo prüft Ihre individuelle Situation vor dem Projekt-Beginn und begleitet Sie durch den entsprechenden Bewilligungsprozess.
Durch die Abwicklung Ihrer Mandate über unsere lizenzierte Payroll-Struktur erhalten Sie sofortigen Angestelltenstatus nach Schweizer Recht. Dies eliminiert das Risiko einer Scheinselbständigkeit sowie den administrativen Aufwand einer eigenen GmbH- oder AG-Gründung komplett.
Umgehen Sie sämtliche Gründungskosten und Kapitalisierungspflichten mit einem sofort einsatzbereiten, vollkonformen Schweizer Arbeitsvertrag, der alle gesetzlichen Arbeits- und SECO-Richtlinien erfüllt.
Ja. Die Bewilligung G ist an einen Arbeitgeber geknüpft. Diligo stellt den Antrag
EU/EFTA-Staatsangehörige können bis zu 90 Tage/Jahr ohne Bewilligung arbeiten. Ab Tag 91 ist eine
Bewilligung erforderlich
Als Grenzgänger sind Schweizer Einkünfte grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Das DBA
(Doppelbesteuerungsabkommen) Schweiz-Deutschland regelt die Aufteilung.
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