Mitarbeitende in der Schweiz einstellen ohne Gesellschaftsgründung. Diligo übernimmt die Rolle des rechtlichen Arbeitgebers.
Ein Employer of Record (EOR) ist ein Unternehmen, das Arbeitnehmende im Namen eines anderen Unternehmens anstellt. Wenn Sie Diligo als EOR in der Schweiz beauftragen, werden wir zum rechtlichen Arbeitgeber: Wir
schliessen den Arbeitsvertrag ab, verwalten AHV/IV/ALV, Quellensteuer, Unfallversicherung und alle Meldepflichten. Sie behalten die vollständige Kontrolle über die tägliche Arbeit.
Ein EOR ist dann sinnvoll, wenn Sie in der Schweiz handlungsfähig sein möchten, ohne den Zeit- und Kostenaufwand einer eigenen Gesellschaftsgründung. Diligo übernimmt die Rolle des rechtlichen Arbeitgebers in folgenden Situationen:
Ein Employer of Record (EOR) ist ein lizenzierter Dienstleister, der im Auftrag eines ausländischen Unternehmens Mitarbeiter in der Schweiz rechtssicher anstellt. Diligo tritt hierbei als offizielle Arbeitgeberin (Lohnträgerin) auf. Wir übernehmen die Erstellung des Schweizer Arbeitsvertrags, die Lohnadministration, den Quellensteuerabzug sowie die Abführung aller Sozialversicherungsbeiträge, während der Mitarbeiter operativ direkt für Ihr Unternehmen tätig ist.
Nein. Als Auftraggeber benötigt Ihr Unternehmen keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenzpflicht liegt ausschliesslich beim Personalverleiher — also beim EOR. Diligo verfügt über die kantonale und die eidgenössische Bewilligung gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) sowie über alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Zu beachten ist: Ein Personalverleih aus dem Ausland in die Schweiz durch ein ausländisches Unternehmen ist nicht erlaubt. Der EOR muss zwingend eine in der Schweiz lizenzierte Gesellschaft sein.
Ja, allerdings ist es streng reglementiert. In der Schweiz fallen internationale EOR- und PEO-Modelle unter das gesetzliche Framework des „Personalverleihs“. Um diese Dienstleistung legal anbieten zu dürfen, muss ein EOR-Anbieter zwingend über kantonale und eidgenössische Bewilligungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) gemäss dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG/LSE) verfügen. Diligo besitzt alle erforderlichen Lizenzen, wodurch Sie vor empfindlichen Strafen wegen illegalen Personalverleihs geschützt sind.
Ja, genau das ist der Hauptvorteil unseres EOR-Services. Die Gründung einer eigenen Schweizer Tochtergesellschaft (GmbH oder AG) ist mit hohen Kosten, bürokratischem Aufwand und langen Vorlaufzeiten verbunden. Die EOR-Infrastruktur von Diligo ermöglicht es Ihnen, Top-Talente in der Schweiz innerhalb weniger Tage legal anzustellen und zu deployen, ohne dass Sie eine lokale juristische Person registrieren müssen.
Diligo übernimmt zu 100 % die lokale Arbeitgeberhaftung. Wir verwalten alle gesetzlichen Pflichten wie Kündigungsfristen, kantonale Steuerabrechnungen und die Einhaltung der Sozialversicherungsstandards. Dadurch wird Ihre ausländische Muttergesellschaft vollständig von direkten arbeitsrechtlichen Risiken und Haftungen auf dem Schweizer Markt isoliert.
Unser System übernimmt die lückenlose Abrechnung, Deklaration und Abführung sämtlicher obligatorischer Schweizer Sozialversicherungen. Dazu gehören die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsersatzordnung (EO), die berufliche Vorsorge (BVG / 2. Säule) sowie die obligatorische Unfallversicherung (UVG).
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