Learn how payrolling streamlines your legal employment, salary administration, and social security compliance in Switzerland.
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The contractor prospects his own clients and negotiates the terms of his assignment (e.g. specifications and fees).
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Diligo signs an employment agreement with the contractor. The services provided by the contractor are invoiced to the client company by Diligo who then pays the contractor’s salary.
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The client company signs a service contract with Diligo. This contract specifies the terms of the assignment of the contractor in the client company.
Ob Sie als selbstständiger Experte, Grenzgänger oder internationales Unternehmen in der Schweiz tätig sind – die Einhaltung der lokalen Compliance hat oberste Priorität. Klassische Freelance-Modelle oder ausländische Beschäftigungsstrukturen bergen erhebliche rechtliche Risiken sowie die Gefahr der Scheinselbständigkeit (Scheinselbständigkeit). Diligo beseitigt diese Hürden mit einer vollkonformen, vom SECO bewilligten operativen Brücke. Wir übernehmen Ihre gesamte administrative und arbeitgeberrechtliche Haftung. So verwandeln wir die strengen Schweizer Vorschriften in einen sicheren, reibungslosen Wachstumsmotor, der exakt auf Ihr Profil zugeschnitten ist.
Ja. Payrolling ist in der Schweiz ein zu 100 % legales, streng reguliertes und vollkommen transparentes Beschäftigungsmodell. Es unterliegt dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG/LSE) und wird direkt vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) beaufsichtigt. Diligo besitzt alle notwendigen eidgenössischen und kantonalen Bewilligungen, um gesetzeskonform als Personalverleiherin zu agieren.
Der Begriff "Portage Salarial" stammt aus dem französischen Arbeitsrecht und besitzt in der Schweiz keinerlei Rechtsgrundlage. Die Nutzung dieses ausländischen Modells birgt erhebliche rechtliche Risiken für Unternehmen und Berater. Das vom SECO regulierte Payrolling (bzw. die Lohnträgerschaft) ist das einzige legale und sichere Schweizer Äquivalent.
Die Schweizer Ausgleichskassen (AHV) prüfen selbstständige Freelancer sehr genau. Wenn Sie nur für ein oder zwei Hauptauftraggeber tätig sind, droht eine rückwirkende Neueinstufung als unselbstständig Erwerbender, was teure Nachzahlungen für Sie und Ihren Kunden nach sich zieht. Durch den Abschluss eines offiziellen Schweizer Arbeitsvertrags mit Diligo werden Sie rechtlich zum Angestellten, wodurch das Risiko einer Scheinselbständigkeit komplett entfällt.
Diligo übernimmt die vollständige Abrechnung und Abführung aller obligatorischen Schweizer Sozialversicherungsbeiträge. Dazu gehören die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsersatzordnung (EO), die berufliche Vorsorge (BVG / 2. Säule) sowie die obligatorische Unfallversicherung (UVG).
Ja. Bei der Nutzung unserer Lohnträgerschaft wird Diligo zu Ihrer offiziellen Arbeitgeberin (Employer of Record). Wir erstellen einen rechtsgültigen Schweizer Arbeitsvertrag, der vollumfänglich dem Schweizer Obligationenrecht (OR) und dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) entspricht.
Ihre geschäftlichen Projektauslagen (wie Reisekosten, Verpflegung oder Arbeitsmaterial) können direkt über die monatliche Lohnabrechnung erstattet werden. Diligo prüft und verarbeitet diese Spesen so, dass sie den strengen kantonalen Steuervorschriften und Richtlinien in der Schweiz entsprechen.
Ja, absolut. Wenn ein internationales Unternehmen Fachkräfte in der Schweiz anstellen möchte, ohne den aufwendigen Weg einer eigenen Firmengründung zu gehen, agiert Diligo als lokale Lohnträgerin (Employer of Record). Wir stellen den Mitarbeiter für Sie ein, führen den Lohnlauf durch und garantieren die lückenlose Einhaltung des Schweizer Arbeits- und Steuerrechts.
Sie bevorzugen den persönlichen Kontakt? Vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem unserer Experten
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